
Rürup Rente
Grundsätzlich kann jeder eine Rüruprente abschließen. Für
Selbständige und Freiberufler ist sie die einzige Möglichkeit, mit staatlichen
Subventionen die Lücke bei der späteren Rente vorzubeugen.
Fordern Sie jetzt einen unverbindlichen Vergleich an.
Unsere unabhängigen Experten kennen den Markt
und sind darauf spezialisiert, individuelle Lösungen zu finden,
die sich nach Ihren Bedürfnissen richten.
Wir vergleichen für Sie!
Kostenlos und unverbindlich!
Füllen Sie dazu einfach das folgende Formular aus.
Der Tipp unserer Redaktion:
Google Werbung:
Weitere Informationen zum Thema Poolabdeckung? Klicken Sie hier.
|
 |
Wissenswertes zur Rürup
Rente
Für wen ist die Rüruprente interessant?
Besonders interessant ist sie für Selbständige und Freiberufler,
da diese meist nicht über die gesetzliche Rentenversicherung versichert sind.
Aber auch Angestellte können sich mit der Rürup Rente nicht nur ein
zusätzliches Vermögen fürs Alter aufbauen, sondern auch gleichzeitig
Steuern sparen.
Ebenfalls lohnenswert kann die Rürup Rente für ältere Arbeitnehmer
sein, die kurz vor dem Ruhestand stehen.
Wie sind die steuerlichen Vorteile der Rürup Rente?
Durch die steuerliche Förderung der Rürup Rente haben Sie die Möglichkeit,
den jährlichen Beitrag Ihres Rürup-Vertrages steuerlich als Sonderausgabe
geltend zu machen. Im Jahr 2005 konnten so 60% des Beitrages, max. 60% des Höchstbetrages
von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000€), steuerlich abgesetzt werden.
Ab 2006 steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis auf 100% in 2025.
Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise.
Begann die Rentenzahlung im Jahr 2005 werden 50% der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz
steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2%, danach jeweils um 1%. Im Jahr 2040
wird dann die volle Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginn
Jahr ab.
Welche Voraussetzungen muss der Rürup Vertrag für die steuerliche
Förderung erfüllen?
Folgende Vertragsformen sind förderfähig:
Lebenslange Rentenzahlung
Rentenbeginn frühenstens ab vollendeten 60. Lebensjahr
Rente ist nicht
beleihbar
vererbbar
veräußerbar
übertragbar
kapitalisierbar
Für wen ist die Rürup Rente besonders geeignet?
Ledige Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttoeinkommen über 2.000€.
Verheiratete Arbeitnehmer mit einem gemeinsamen Monatsbruttoeinhommen über
4.000€.
Selbständige, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder
in ein Versorgungswerk einbezahlen (z.B. Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte
etc.).
Selbständige ohne Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bei
denen die Höchstbeträge in der alten Sonderausgabenregelung noch nicht
ausgeschöpft sind.
Weitere Links zum Thema Rürup Rente:
- Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Rürup Rente
- Pressemitteilungen
der Verbraucherzentrale zum Thema Altersvorsorge
- Altersvorsorge
macht Schule
|