
Private Krankenversicherung (PKV)
Auch wenn dies natürlich nur selten zugegeben wird: bei den meisten Ärzten
genießen Sie als Privatpatient viele Vorteile. So erhalten Sie oft schneller
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Wissenswertes zur
privaten Krankenversicherung (PKV)
Warum PKV?
Der große Vorteil einer PKV ist der, dass Sie Ihre gewünschten
Leistungen individuell zusammen stellen und dementsprechend auch nur das bezahlen,
was Sie für richtig halten. Deshalb sind private Krankenversicherungen oftmals
auch erheblich günstiger als etwa eine freiwillige Versicherung in einer
gesetzlichen Krankenkasse.
Sofern Sie nicht in einen anderen Tarif wechseln, bleiben die vereinbarten
Leistungen bestehen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wurden im Gegensatz
dazu die Leistungen in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Jeder Selbstständige und Freiberufler kann ohne Erreichung eines bestimmten
Mindesteinkommens in die PKV.
Angestellten steht diePKV nur dann offen, wenn Ihr Bruttoeinkommen über
der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 47.700 Euro im Jahr liegt.
Auch Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte) können eine PKV abschließen.
Ebenso Studenten innerhalb der ersten 3 Monate nach Studienbeginn sowie Ärzte
im Praktikum, Beamtenanwärter sowie Personen, die eine längere Zeit
im Ausland.
Für alle anderen, die mit den Leistungen Ihrer Versicherung unzufrieden
sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung.
Zahlt der Arbeitgeber auch bei einer PKV die Hälfte der Versicherungsprämie?
Ja. Allerdings ist sein Zuschuss auf die Hälfte des aktuellen Höchstbeitrages
für die gesetzliche Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung begrenzt.
Können Beiträge nachträglich erhöht oder Leistungen gekürzt
werden?
Die vertraglich vereinbarten Leistungen der PKV können nachträglich
nicht gekürzt werden. Dafür können aber die Beiträge von Zeit
zu Zeit durchaus z.B. an die gestiegene Lebenserwartung angepasst werden. Aus
diesem Grund sollten die rückliegenden Beitragsentwicklungen der unterschiedlichen
Anbieter sehr genau prüfen. Unsere Experten sind Ihnen dabei gern behilflich.
Wie läuft die Abrechnung mit den Ärzten und Krankenhäusern?
Der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus stellt Ihnen eine Rechnung, die
Sie entweder selbst bezahlen und sich dann von Ihrem Versicherungsunternehmen erstatten lassen
oder direkt an die Versicherungsgesellschaft durchreichen.
Wie kann ich meine bisherige Krankenversicherung kündigen?
Ein Wechsel von einem privaten Krankenversicherer zu einem anderen privaten
Krankenversicherer ist nach Ende der Mindestvertragslaufzeit in der Regel 3 Monate
zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei Beitragsanpassungen gelten
Sonderkündigungsrechte.
Als freiwillig versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können
Sie in der Regel jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen.
Wenn Sie durch eine Gehaltserhöhung die Versicherungspflichtgrenze übersteigen,
wird dies erst zum Folgejahr wirksam. Sie können sich also dann ab dem 01.01.
des Folgejahres freiwillig versichern.
Machen Sie sich als Pflichtmitglied selbstständig, können Sie innerhalb
von 3 Monaten nach Beginn Ihrer Selbstständigkeit zur PKV wechseln. Wechseln
Sie dahingegen als freiwillig versichertes Kassenmitglied in die Selbstständigkeit,
können Sie Ihre Kassenmitgliedschaft mit einer 2-monatigen Frist kündigen.
Links zum Thema PKV:
PKV bei
Wikipedia
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