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Private Krankenversicherung (PKV)

Auch wenn dies natürlich nur selten zugegeben wird: bei den meisten Ärzten genießen Sie als Privatpatient viele Vorteile. So erhalten Sie oft schneller einen Termin und haben meist kürzere Wartezeiten in der Praxis. Kommen auch Sie in den Genuss dieser Vorteile zu günstigen Konditionen.


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Ambulante Behandlung:
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Selbstbeteiligung pro Jahr:
Gewünschtes Krankentagegeld:
Gewünschte Karrenzzeit für das Krankentagegeld:
Gewünschtes Krankenhaustagegeld:
Priorität (Was ist Ihnen besonders wichtig?):
Sind Sie seit dem 01.01.1995 ohne Unterbrechung privat pflegeversichert gewesen:
Wie sind Sie zur Zeit krankenversichert?
Bei welcher Gesellschaft?:
Wie hoch ist Ihr derzeitiger Monatsbeitrag, incl. Pflegeversicherung und ggf. Arbeitgeberanteil?

 

 

Der Tipp unserer Redaktion:

Auch wenn Ihr Job ungefährlich erscheint: fast jeder 4. Arbeitnehmer scheidet zur Zeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie Ihre Existenz deshalb mit einer BU-Versicherung.

 

 

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Wissenswertes zur
privaten Krankenversicherung (PKV)

 

Warum PKV?

Der große Vorteil einer PKV ist der, dass Sie Ihre gewünschten Leistungen individuell zusammen stellen und dementsprechend auch nur das bezahlen, was Sie für richtig halten. Deshalb sind private Krankenversicherungen oftmals auch erheblich günstiger als etwa eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Sofern Sie nicht in einen anderen Tarif wechseln, bleiben die vereinbarten Leistungen bestehen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wurden im Gegensatz dazu die Leistungen in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt.

 

Wer kann sich privat krankenversichern?

Jeder Selbstständige und Freiberufler kann ohne Erreichung eines bestimmten Mindesteinkommens in die PKV.

Angestellten steht diePKV nur dann offen, wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 47.700 Euro im Jahr liegt.

Auch Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte) können eine PKV abschließen. Ebenso Studenten innerhalb der ersten 3 Monate nach Studienbeginn sowie Ärzte im Praktikum, Beamtenanwärter sowie Personen, die eine längere Zeit im Ausland.

Für alle anderen, die mit den Leistungen Ihrer Versicherung unzufrieden sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung.

 

Zahlt der Arbeitgeber auch bei einer PKV die Hälfte der Versicherungsprämie?

Ja. Allerdings ist sein Zuschuss auf die Hälfte des aktuellen Höchstbeitrages für die gesetzliche Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung begrenzt.

 

Können Beiträge nachträglich erhöht oder Leistungen gekürzt werden?

Die vertraglich vereinbarten Leistungen der PKV können nachträglich nicht gekürzt werden. Dafür können aber die Beiträge von Zeit zu Zeit durchaus z.B. an die gestiegene Lebenserwartung angepasst werden. Aus diesem Grund sollten die rückliegenden Beitragsentwicklungen der unterschiedlichen Anbieter sehr genau prüfen. Unsere Experten sind Ihnen dabei gern behilflich.

 

Wie läuft die Abrechnung mit den Ärzten und Krankenhäusern?

Der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus stellt Ihnen eine Rechnung, die Sie entweder selbst bezahlen und sich dann von Ihrem Versicherungsunternehmen erstatten lassen oder direkt an die Versicherungsgesellschaft durchreichen.

 

Wie kann ich meine bisherige Krankenversicherung kündigen?

Ein Wechsel von einem privaten Krankenversicherer zu einem anderen privaten Krankenversicherer ist nach Ende der Mindestvertragslaufzeit in der Regel 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei Beitragsanpassungen gelten Sonderkündigungsrechte.

Als freiwillig versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie in der Regel jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen.

Wenn Sie durch eine Gehaltserhöhung die Versicherungspflichtgrenze übersteigen, wird dies erst zum Folgejahr wirksam. Sie können sich also dann ab dem 01.01. des Folgejahres freiwillig versichern.

Machen Sie sich als Pflichtmitglied selbstständig, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beginn Ihrer Selbstständigkeit zur PKV wechseln. Wechseln Sie dahingegen als freiwillig versichertes Kassenmitglied in die Selbstständigkeit, können Sie Ihre Kassenmitgliedschaft mit einer 2-monatigen Frist kündigen.

 

Links zum Thema PKV:
PKV bei Wikipedia

Die private Haftpflicht-versicherung ist derzeit eine der wichtigsten Versicherun-gen, denn bereits kleine Unfälle oder Versehen können hohe Vermögensschäden nach sich ziehen.

Heutzutage scheidet jeder 4. Arbeitnehmer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich deshalb mit einer BU-Versicherung rechtzeitig ab.

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