
Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch vermeintlich sichere Berufe bergen oft ein verstecktes Risiko. Heutzutage
scheidet jeder 4. Arbeitnehmer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit vorzeitig
aus dem Berufsleben aus.
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Wissenswertes zur Berufsunfähigkeitsrente
Die gesetzliche Situation
Im Falle einer Berufsunfähigkeit erbringt die gesetzliche Rentenversicherung
nur sehr geringe Leistungen. Vor allem für Personen, die nach dem 01.01.1961
geboren sind, sieht es schlecht aus, denn die volle Erwerbsminderungsrente erhalten
sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nur noch, wenn sie weniger als drei
Stunden arbeiten können.
Wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält
die halbe Rente. Welcher Art die ausgeübte Tätigkeit ist, spielt dabei
keine Rolle.
Berufsanfänger, die weniger als fünf Jahre arbeiten, erhalten gar keine
Leistungen.
Wer sollte sich gegen Berufsunfähigkeit versichern?
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden
Arbeitnehmer sinnvoll. Vor allem für Berufsanfänger, die weniger als
fünf Jahre berufliche Tätigkeit nachweisen können.
Aber auch Selbständige und Freiberufler genießen in vielen Fällen
keine Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Beamte sind nach entsprechend langer Dienstzeit in den meisten Fällen
relativ gut geschützt, sollten aber ihre gesetzlichen Ansprüche genau
prüfen.
Wer kann eine BU-Versicherung abschließen?
Menschen mit stark schwankendem Einkommen, wie Künstler oder Saisonarbeiter,
sowie Menschen in Berufen mit erhöhtem Risiko, wie z.B. Piloten, werden von
vielen Gesellschaften nicht aufgenommen. Dies gilt auch für Menschen mit
einer ernsthaften psychischen oder physischen Erkrankung.
Hier lohnt sich oft der Abschluss einer Unfallversicherung,
damit zumindest ein Teil des Berufsunfähigkeitsrisikos abgedeckt ist.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Folgende Leistungen können in den meisten Verträgen vereinbart werden:
Die Zahlung einer monatlichen Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit,
maximal aber für die Dauer des im Vertrag individuell vereinbarten Rentenbezugs.
Bei Verträgen, die mit einer Risikolebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung
gekoppelt sind, kann zusätzlich dazu noch eine Beitragsbefreiung vereinbart
werden.
Unser Tipp:
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Kapitallebensversicherung
koppeln, verlieren Sie bei einer Kündigung der Lebensversicherung auch den
Berufsunfähigkeitsschutz. Sinnvoller ist da die Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung
mit einer Risikolebensversicherung.
Wie hoch sollte die BU-Versicherung sein?
Prüfen Sie mit Hilfe eines unserer Berater, wie hoch die Lücke zwischen
Ihrem Nettoeinkommen und den gesetzlichen Ansprüchen im Falle einer Berufsunfähigkeit
sind. Füllen Sie dazu einfach unser Formular
aus.
Als Faustregel gilt: Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente sollten
mindestens 50% bis ca. 75% des Nettoeinkommens abgesichert werden.
Links zum Thema Berufsunfähigkeit:
Berufsunfähigkeit
bei Wikipedia
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